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Sanktionskatalog

 

 

Was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?

 

1.       Zuspätkommen (ohne Dringlichkeit)

1.1.    Der Fachlehrer, bei dem der Schüler zu spät kommt, lässt den versäumten Stoff in Heimarbeit nacharbeiten.

1.2.    Beim wiederholten Zuspätkommen wird der Stoff nach dem Unterricht beim betreffenden Fachlehrer  nachgearbeitet. (Freitag 6./7. Stunde)

1.3.    Mit unverbesserlichen Zuspätkommern (3-mal) führt der Klassenlehrer das Gespräch in Anwesenheit der Klassensprecher. Über das  Ergebnis des Gesprächs werden die Eltern informiert.

1.4.    Tritt keine Besserung ein, werden Schüler und Erziehungsberechtigte zu einem klärenden Gespräch vor die Schulleitung geladen, in dessen Ergebnis eine Vereinbarung zwischen Schüler, Erziehungsberechtigten und Schule geschlossen wird.

1.5.    Bei weiteren Verfehlungen erfolgt eine Mitteilung an das Schulamt und das Jugendamt.

 

2.       Rauchen

2.1.    Gespräch mit dem Schüler – mündliche Verwarnung

2.2.    Mitteilung an die Eltern

2.3.    Mitteilung an das Ordnungsamt - Ordnungsstrafe

3.       Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht

3.1.    Nach spätestens 3 Fehltagen (auch stundenweise) werden Erziehungsberechtigte durch Klassenlehrer/in  benachrichtigt, aktenkundig.

3.2.    Keine Besserung:  Gespräch Klassenleiter, Klassensprecher, Schüler

3.3.    Weitere Fehlzeiten: Gespräch Schüler, Erziehungsberechtigte, Schulleitung VEREINBARUNG (wie 1.4.)

3.4.    Noch keine Besserung, Mitteilung an Behörden

4.       Mutwillige Zerstörung

4.1.    Reparatur durch Verursacher Wenn es nicht erfolgt:

4.2.    Anzeige wegen Sachbeschädigung beim Schulträger bzw. bei der Polizei

5.       Nichtbefolgung der Anordnung der Lehrer

5.1.    Schüler/in erhält mündliche Verwarnung durch den Fachlehrer.

5.2.    Schüler/in wird durch den Klassenlehrer schriftlich verwarnt.

5.3.    Schüler/in erhält einen Verweis durch den Klassenlehrer.

5.4.    Schüler/in erhält einen Verweis durch die Klassenkonferenz.

5.5.    Gespräch mit Schüler/in, Eltern und Schulleitung auf Initiative des Klassenlehrers

6.       Verstoß gegen Regeln auf allen Schulfahrten

(Projektfahrten, Klassenfahrten, Wandertage  ect.)

6.1.    Belehrungen durch Klassenlehrer / Fachlehrer

6.2.    Schüler/innen, die gegen Regeln wissentlich verstoßen, werden ermahnt und bei wiederholtem Verstoß bzw. in besonders schwerem Regelverstoß nach Hause geschickt

7.       Mobbing

Bei Mobbing erfolgt die Anwendung der Verwaltungsvorschrift über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

8.       Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes

8.1     Gespräch mit dem Schüler - mündliche Verwarnung

8.2     Mitteilung an die Eltern

8.3     Klassenkonferenz beschließt Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen