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Schulordnung

SCHULORDNUNG 

der Goethe – Oberschule – Kremmen

 

1.Allgemeine Grundsätze

 

Für ein weltoffenes, menschenfreundliches und tolerantes Miteinander an unserer Schule und in unseren Klassen sind wir alle gemeinsam verantwortlich.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer treten für ein von Achtung und Freundlichkeit geprägtes Klima ein, frei von Diskriminierung und Aggression gegenüber Jedermann. An unserer Schule setzen wir uns für Kollegialität und partnerschaftlichen Umgang und ein würdevolles, gemeinsames Miteinander ein.

Mobbing und Diskriminierung nach Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Sexualität, Religion, Beeinträchtigung oder sozialem Stand gelten als Verstoß gegen die Menschenwürde. Deshalb sind für uns  solche Verhaltensweisen unvereinbar.

Dasselbe gilt für alle Formen von Vandalismus, Gewalt und Aggression.

Wir legen Wert auf

-  Disziplin im Unterricht 

-  Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

-  Höflichkeit untereinander

-  Pünktlichkeit

-  Ruhe im Schulgebäude während des Unterrichts

-  sorgsamen Umgang mit Schulinventar und schuleigenen Arbeitsmitteln

-  kreative Ausgestaltung des Schulgebäudes

-  ordentliches Verhalten in der Öffentlichkeit (Schulfahrten, Wandertage, Exkursionen) 

Den Weisungen der Lehrkräfte, der Hausmeister und der Mitarbeiter des Schulträgers ist zu folgen.

Wer Schuleigentum vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, haftet gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Maßnahmen sind:

- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend der EOMV

- Ersatzvornahmen/ Rechnungsstellung gegenüber den Erziehungsberechtigten

Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig über den verantwortungsvollen Umgang mit Schuleigentum belehrt.

Jede Person ist aufgefordert, auf Schäden oder Fehlverhalten aufmerksam zu machen, um diese zu vermeiden.

 

 

2. Betreten und Verlassen des Schulgeländes, des Schulgebäudes und der Räume

 

Die Schule öffnet um 6:30 Uhr und schließt nach Unterrichtsschluss bzw. nach der letzten Schulveranstaltung. Schülerinnen und Schüler, die den Schulbus nutzen, dürfen sich bis zur Abfahrt der nächsten     Busse auf dem Schulgelände aufhalten, sofern sie die Schulordnung einhalten. Alle anderen Schüler haben nach Unterrichtsschluss bzw. am Ende der letzten Schulveranstaltung das Schulgelände zu verlassen. 

Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden.

Auf dem gesamten Schulgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt.

Fahrräder  werden auf dem Schulgelände geschoben und nur in dem dafür vorgesehenen Abstellbereich geparkt.

PKW und LKW dürfen nur zum Zweck des Be- und Entladens das Schulgelände im Schritttempo befahren.

Fachräume werden nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten, das Betreten der Unterrichtsräume liegt im Ermessen der Lehrerin / des Lehrers (Fachraumordnung).

Die unterrichtende Lehrkraft der Klasse / des Kurses ist verantwortlich für das    

ordnungsgemäße Verlassen des Raumes nach jeder Stunde und nach Unterrichtsschluss.

Das Verhalten bei Alarm regelt der Evakuierungsplan.                                                                   

Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes in den  Pausen ist nicht erlaubt und wird sanktioniert. (siehe Sanktionskatalog)                                                  

3. Unterricht -  und Pausenzeiten

 

1. Stunde:       7.20  - 8.05  Uhr

                                               8.05  -  8.20 Uhr    Frühstückspause im Raum der 2. Stunde 

                                                                              unter  Aufsicht des Lehrers                                             

2. Stunde:       8.20  -  9.05  Uhr

3. Stunde:       9.10  - 9.55  Uhr

                             

                                                9.55 - 10.10 Uhr    Hof- und Hauspause 

                                                                               

4. Stunde:       10.10  - 10.55  Uhr

5. Stunde:       11.00  -  11.45 Uhr

                                              11.45 - 12.35 Uhr    Mittagsband

 

6. Stunde:       12.35  -  13.20 Uhr

7. Stunde:       13.20  -  14.05 Uhr

 

8./9. Stunde:   14.10  – 15.30  Uhr Arbeitsgemeinschaften

 

Die Klassenräume werden um 7.05 Uhr geöffnet.

Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler begeben sich spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Räume und legen alle für den Unterricht benötigten Materialien bereit.

Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.

Maßnahmen beim Zuspätkommen erfolgen entsprechend des Sanktionskataloges.

In unserer Schule ist das Trinken von Wasser < Heißgetränken (außer Suppen) im Winter>  aus gesundheitlichen Gründen auch in den Unterrichtszeiten erlaubt. Ausnahmen regeln die Fachraumordnungen.

Essen ist im Unterricht nicht gestattet.

 

4. Fernbleiben vom Unterricht

 

Beim Fernbleiben vom Unterricht wegen Krankheit ist die Schule spätestens am 2. Fehltag

durch die Sorgeberechtigten telefonisch zu benachrichtigen. In Hinblick auf die Sorgfaltspflicht ist eine Meldung am ersten Fehltag empfehlenswert.

Nach Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule innerhalb von zwei Tagen schriftlich die Gründe für das Fernbleiben mit.

Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.

Sollten Kinder aus anderen, vorher bekannten Gründen der Schule fernbleiben, ist dies 

schriftlich durch die Eltern zu beantragen. 

 

5. Wertgegenstände

 

Das Mitbringen von Wertsachen, wie Schmuck, Uhren, Handys, Abspielgeräten jeder Art und Geld erfolgt auf eigene Gefahr und wird bei Verlust nicht ersetzt, da diese Dinge nicht in den  Unterricht gehören.

 

6. Urheberrecht

 

Für im Rahmen des Unterrichts entstandene Werke gilt, dass Schüler bis 6 Monate nach Verlassen der Schule das Recht auf Herausgabe der eigenen Werke haben, es sei denn, sie haben bereits im Vorfeld das Besitzrecht an die Schule übertragen.

 

7. Umgang mit Medien

 

Die Nutzung von Schülerhandys, anderer Medien und Abspielgeräte im Unterricht und den Pausen (außer im Mittagsband) ist nur auf Anweisung und mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft erlaubt. Während des Mittagsbandes dürfen Schülerhandys auf dem Schulhof und im Schulgebäude außer den Toiletten rücksichtsvoll und leise genutzt werden. 

Schülerhandys werden bei Vorhandensein einer Handygarage während des Unterrichts in dieser aufbewahrt. 

Bei Zuwiderhandlungen erfolgt die Information des Klassenlehrers, das Schülerhandy wird bei Störungen nach Ermessen des Fachlehrers eingezogen und nach Unterrichtsschluss durch diesen zurückgegeben. Ggf. erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Für alle Film- und Tonaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen gilt, dass die Verantwortung für das Einholen der Einwilligung zur Aufnahme und/oder Veröffentlichung von aufgenommenen Personen bei demjenigen liegt, der die Aufnahme anfertigt.

Digitale Endgeräte (z.B. Tablets, Notebooks, PC, weiteres IT-Zubehör) sowie digitale Tafeln (z.B. Smartboards und interaktive Displays) sind Arbeitsmittel der Schule, die pfleglich zu behandeln sind. Sie dürfen ausschließlich zu schulischen Zwecken verwendet werden.

Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, mit den oben genannten Geräten sachgemäß, schonend und verantwortungsvoll umzugehen. Lebensmittel und Getränke sind von diesen fernzuhalten.

Die Nutzung dieser erfolgt ausschließlich im Rahmen des Unterrichts gemäß den Anordnungen der Lehrkraft. Eine Nutzung für private Zwecke ist nur zulässig, wenn dieses ausdrücklich gestattet wurde.

Digitale Tafelsysteme dürfen ausschließlich von Lehrkräften oder von durch die Schule autorisierten Personen bedient werden.

Veränderungen an Hardware und Software sind untersagt. Insbesondere dürfen keine Programme oder Apps installiert werden, Systemeinstellungen verändert werden, Geräte zurückgesetzt werden oder technische Manipulationen vorgenommen werden.

Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden oder gemeinsam genutzt werden.

Schäden, Funktionsstörungen, sicherheitsrelevante Auffälligkeiten oder der Verlust eines Gerätes müssen unverzüglich einer Lehrkraft, dem PONK oder dem Sekretariat gemeldet werden. Dies gilt auch bei kleinen Beschädigungen.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung schulischer Geräte können die Verursacher bzw. die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden.

 

8. Unterrichtstörende Gegenstände und Kleidung

 

Gegenstände sowie  Kleidung, die den Schulfrieden und den Unterricht stören, sind untersagt. 

Gegenstände sind  dem Lehrer nach Aufforderung auszuhändigen und können nach mündlicher oder schriftlicher Absprache mit den Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden (Tabakwaren, Feuerzeuge, Handys, usw.) 

Unangemessene Kleidung ist zu wechseln, ggf. gegen in der Schule vorhandene. Das Tragen von Kleidungsstücken, die den Bauchbereich, das Gesäß und das Dekollete, nicht vollständig bedecken, ist untersagt, es sei denn ein zusätzliches Kleidungsstück deckt die sichtbaren Hautbereiche ab. Zudem darf keine Unterwäsche zu sehen sein.

Insbesondere ist das Tragen einer Kopfbedeckung, außer im  religiösen Kontext,  im Unterricht untersagt.

Das Tragen von Straßenjacken ist im Unterricht aus hygienischen Gründen untersagt. Erlaubt ist das Tragen einer zusätzlich mitgebrachten Jacke.

 

9. Waffen

 

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Geräten und Nachbildungen von Schusswaffen  ist verboten. 

Das Mitbringen von Laserpointern und Gegenständen, die für den Unterricht nicht benötigt werden und geeignet sind, andere zu verletzen, ist nicht gestattet.

Das Tragen von Stahlkappenschuhen außerhalb des WAT-Unterrichts, Springerstiefeln und ähnlichem Schuhwerk ist verboten.

Das Mitbringen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf dem Schulgelände sind untersagt. Das Werfen von Gegenständen, einschließlich jahreszeitbedingter Gegenstände wie Kastanien, Schneebälle u.Ä., ist verboten.

 

10. Drogen, Genussmittelgebrauch und gesunde Ernährung

 

Das Rauchen und Vapen auf dem gesamten Schulgelände ist verboten.

Das Mitführen, die Weitergabe und der Gebrauch von Alkohol und anderen Drogen/Suchtmitteln jeglicher Art, inkl. Cannabis ist im gesamten Schulgelände und auf allen schulischen Veranstaltungen verboten.

Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. (s.Sanktionskatalog)

Der Genuss ungesunder Getränke ist während des gesamten Aufenthalts im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Als gesunde Getränke gelten Wasser und ungesüßte Tees. Zur Versorgung mit Wasser steht ein Wasserspender zur Verfügung.

In unserer Schule ist das Trinken von Wasser < Heißgetränken (außer Suppen) im Winter>  aus gesundheitlichen Gründen auch in den Unterrichtszeiten erlaubt. Ausnahmen regeln die Fachraumordnungen.

Essen ist im Unterricht nicht gestattet.

 

11. Verfassungsfeindliche Symbole

 

Das Tragen und die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und anderer verfassungsfeindlicher Medienprodukte stellt einen Straftatbestand dar und ist verboten.

Verstöße gegen diese Bestimmung führen in jedem Fall zur Anzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

 

 

12. Sachbeschädigung

 

Für Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind alle verantwortlich. Schuleigentum ist sachgemäß zu nutzen und darf nicht beschädigt, beschmiert, beklebt oder entwendet werden. Graffiti sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. 

Beschädigungen, Verschmutzungen und Funktionsstörungen sind einer Lehrkraft oder dem Sekretariat zu melden.

Für alle von Schülern verursachte Schäden gilt eine eigene Haftung durch die Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte.

Bei vorsätzlicher Beschädigung von Schülereigentum werden die Sorgeberechtigten des Verursachers, unter Angabe der Adresse des Geschädigten und umgekehrt, benachrichtigt.

 

13. Toilettennutzung

 

Die Toiletten werden zweckdienlich benutzt und sauber hinterlassen.

 

Die Nutzung der Toiletten erfolgt grundsätzlich während der Pausenzeiten, nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit. Das Aufsuchen der Toiletten während der Unterrichtzeit wird zeitlich dokumentiert. Bei Überschreiten der Richtzeit von 3 Minuten wird die verpasste Unterrichtszeit nachgearbeitet. 

In den Toiletten halten sich lediglich SuS auf, die wirklich ihre Notdurft zu verrichten haben; das Warten vor den Türen, ohne die Absicht, die Toilette nutzen zu wollen, ist untersagt. Das Nutzen von Toilettenkabinen durch mehrere Personen gleichzeitig ist untersagt.

Sollte eine gehäufte Toilettennutzung gesundheitlich bedingt sein, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

14. Nutzung der Sporthalle

 

Beim Sportunterricht warten die Schüler vor der Turnhalle auf dem dafür vorgesehenen Platz. Sie betreten den Sportbereich der Halle in Anwesenheit einer Lehrkraft und mit Turnschuhen, die nur in der Halle verwendet werden. 

Alles weitere regelt die Hallenordnung der Stadt Kremmen.

 

15. Schlussbemerkung

 

Entspricht ein inhaltlicher Teil dieser Schulordnung nicht den rechtlichen Grundlagen im Sinne eines höherrangigen Rechts, sind nicht zwangsläufig alle Inhalte in dieser Ordnung ungültig.

 

 

Diese Schulordnung tritt zum 1.02.2027 in Kraft.

 

 

 

Kremmen, den 05.10.2026